Die Mär von Einhundert und Ein Waffenbesitzern – ein Fisking

Auf welt.de wurde ein Artikel veröffentlicht der den Titel trägt:
„100 Privatpersonen in Deutschland besitzen 66.545 Waffen“

Und dies ist ein Fisking dieses Artikels welcher schon durch seine ausgewogene und objektive Überschrift zeigt, dass er einen strahlenden Höhepunkt journalistischer Arbeit darstellt.
Zitate sind fett, meine Kommentare dazu kursiv.

Mehr als fünf Millionen Schusswaffen sind bundesweit registriert.

Diese Zahl ist Bullshit. Es ist eine Lüge, eine Halbwahrheit, „fake news“.
Warum?
Weil es sich nicht um 5 Millionen Schusswaffen sondern um „Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände“ handelt. Das ist sehr wichtig, denn dadurch fallen alle Waffen dieser Kategorie, welche gesetzlich definiert ist (WaffG Anlage 1 Absatz 1, Begriffsbestimmung) und neben Schusswaffen auch Luftgewehre, Armbrüste und Dekowaffen, Schreckschusswaffen, etc. umfasst, und die im NWR-II, dem Nationalen Waffenregister, 2. Versuch („diesmal wird es kein clusterfuck“) erfasst sind, was neben „scharfen“ Schusswaffen auch Salut- und Dekowaffen sowie deren wesentlichen Teile (z.B. Wechselläufe) sowie Schalldämpfer, Bolzenschussgeräte, Signalpistolen, etc. betrifft, in diese Menge und eben nicht nur „Schusswaffen“.
Effektiv wurden nahezu 6 Seiten Begriffsbestimmung für unterschiedlichsten Gegenstände von den Schreiberlingen in Ein Wort gepackt.

Neue Zahlen, die WELT vorliegen, zeigen eine erstaunliche Anhäufung durch wenige Besitzer.

Auch hier handelt es sich um eine Falschaussage, oder zumindest eine sehr unglücklich formulierte und dadurch irreführende Aussage, wobei ich rotzfrech Mutwilligkeit unterstelle, handelt es sich doch um ZWEI Schreiberlinge die zusammen genug rhetorisches Grundwissen auf sich vereinen sollten um unklare Aussagen zu vermeiden, denn es sind nicht die 5 Millionen Schusswaffen (und ihnen gleichgestellte Gegenstände, SuigG) die sich auf wenige Besitzer anhäufen sondern nur ein Teil der Waffen. Interessanterweise erwähnt der Artikel nicht die Zahl der im NWR registrierten Personen, sodass es dem Leser nicht möglich ist die wahre Verhältnismäßigkeit zu erfassen. Meiner Schätzung nach können wir aktuell von ca. 1,8 Millionen Personen ausgehen, die sich die „über 5 Millionen“ SuigG aufteilen, wodurch wir bei ~3 Waffen pro Person landen.

Sorge bereitet vor allem die hohe Zahl der verschwundenen Waffen – auch innerhalb von Behörden.

Fun Fact, den der Artikel nicht erwähnt, sei es durch Mutwilligkeit oder Unwissenheit, beides inzwischen journalistische Tugenden: Die Behörden sind im NWR-II nicht erfasst.
Der ganze Sinn, laut offizieller Schreibweise, des unglaublich aufgeblähten Nationalen Waffenregisters (2. Versuch) war es, die Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen zu verbessern – nur hat man mit die größte Quelle für entwendete und kriminell missbrauchte legal erfasste Schusswaffen, die öffentliche Hand, einfach mal ausgelassen.

In Deutschland häufen 100 Menschen insgesamt 66.545 Waffen an. Das sind – heruntergerechnet – etwa 665 Waffen pro Person. Dabei handelt es sich um die privaten Besitzer mit den meisten zugeordneten Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR). Die Zahl beinhalte auch „Dekorations- und Salutwaffen“, teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag mit, die WELT vorab vorliegt.

Erst hier kommt eine halbherzige Relativierung der reißerischen Eingangsbehauptung.
Der Artikel schweigt sich übrigens auch darüber aus, welche Erwerbsberechtigungen mit in die Behauptung einfließen. Warum ist das wichtig? Weil eine Privatperson mit Waffenhandelserlaubnis schnell mal hunderte Waffen „anhäuft“ – es handelt sich dann schlicht und ergreifend um einen gewerblichen Händler. Eine solche Erlaubnis kann auf eine juristische Person laufen aber gerade im Einzelhandel läuft sie oft auf eine natürliche Person – eine Privatperson.
WENN man wirklich davon ausgehen will, dass Journalisten ordentliche Recherchearbeit geleistet haben und Waffenhandelserlaubnisse nicht darunter fallen sondern nur die versch. „Waffenbesitzkarten“, dann ist diese Zahl auch keine Verwunderung wert – fallen dann immernoch die Sammler darunter welche, Überraschung, Waffen sammeln und dahingehend ein überprüftes berechtigtes Interesse angemeldet haben. Und da Deko- und Salutwaffen darunter fallen sowie, was ihr sicher wisst habt ihr doch die Begriffsbestimmung in der verlinkten Anlage des WaffG gelesen, deren wesentliche Teile (Verschlüsse, Gehäuse, Griffstücke, etc.) sind Mengen von mehreren Hundert SuigG nicht besonders auffällig. Jedenfalls für Leute die in der Materie stecken oder die einen dahingehend umfassend und objektiv informierenden Artikel lesen…. also nicht den von der Welt.

Ob und wie Behörden Waffen in Privatbesitz stärker regulieren sollten, ist ein viel diskutiertes Thema.

ALLES ist ein viel diskutiertes Thema. Alles ist politisch, nichts ist privat. Diese Aussage ist offiziell fluff.

In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren politisch motivierten Anschlägen mit Schusswaffen. Der rassistische Attentäter von Hanau etwa besaß legal zwei Waffen, obwohl er unter Verfolgungswahn litt und bereits 2002 in eine Klinik zwangseingewiesen wurde. Der Attentäter von Wächtersbach 2019, der einem Eritreer aus rassistischen Motiven in den Bauch schoss, war versierter Sportschütze. Auch bei islamistischen Anschlägen – etwa 2016 in Berlin oder 2020 in Wien – mordeten Täter mit Schusswaffen.

Ah, „Journalismus“.
Rassismus spielte bei der Motivation des Täters von Hanau eine untergeordnete, wenn überhaupt, Rolle. So die offiziellen Untersuchung. Der Typ war einfach nur bekloppt – was übrigens seit Jahren, gesetzlich verankert, eine Eignung zum Waffenbesitz ausschließt. Aber „Rassismus“ verkauft sich, also wird das tote Pferd weiter geprügelt. Und ja meine Herren, sie stoßen da auf einen Fall von Behördenversagen, wie er auch bei Anderen Taten dieser Art, z.B. Lörrach und Erfurt, vorkam. Aber es wären keine modernen Journalisten, wenn sie dies nicht links liegen lassen würden um sich auf „Rassismus“ zu stürzen.
Bei dem was wir von dem Typen von Wächtersbach wissen, haben die Welt-Journalisten ausnahmsweise mal richtig gelegen, sofern man jetzt sich nicht auf das „versierter“ versteifen will, da ich bezweifle das die Schreiberlinge die schießsportlichen Aktivitäten des Täters recherchiert haben und das Wort einfach nur einfließen haben lassen, um dem Ganzen ein wenig gravitas zu verleihen.
Dann kommen wir zu der klassischen Taktik der Journaille: einer Überleitung welche Zusammenhänge andeutet wo keine sind. Die islamistischen Anschläge erfolgten mit illegalen Waffen, was aber nicht erwähnt wird. Und das „Wien“ nicht dem deutschen WaffG unterliegt sollte auch nicht unbekannt sein.
Und wer sich jetzt den Kopf zermartert, welcher islamistische Anschlag 2016 in Berlin mit Schusswaffen verübt wurde – der LKW-Anschlag auf den Breitscheidplatz. Der polnische Fahrer des LKWs wurde mit einer Pistole in den Kopf geschossen bevor 11 weitere Menschen durch die Tat mit dem Laster starben.
Ja, die Schreiberlinge der Welt haben eine seltsame Art und Weise den Dingen Prioritäten beizumessen.

Von Waffen und Munition im Privatbesitz gehe eine große Gefahr für die Gesellschaft aus, sagt Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen. „Nicht weil beispielsweise Sportschützen nicht zum überwiegenden Teil verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen, sondern weil wenige Ausnahmen reichen, um großen Schaden anzurichten.“ Anfang Februar 2020 waren im NWR knapp 27.000 Personen mit einem gültigen Waffenbesitzverbot registriert.

Die Grünen kennen sich damit aus, haben sie doch selber, als sie noch in den kommunistischen Bünden organisiert waren, den Waffenbesitz beworben um den Staat zu stürzen. Warum wird ausgerechnet der Verbotspartei eine Plattform geboten? Was hat die Aussage mit der Gesetzeslage zu tun? Vor allem mit solch einem hanebüchenen „Was sein könnte wenn wäre was hätte!“-Argument. Ich bin auch dafür, dass Politiker pro forma eingesperrt werden, gab es doch genug Fälle von Kindesmissbrauch durch diese Bevölkerungsgruppe. Natürlich ist der Großteil unschuldig, aber die paar kranken Schweine die Kinder missbrauchen richten damit einen großen Schaden an – ähnliche Logik.

Und dann kommt wieder ein klassische irreführende Überleitung – Personen die keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen können keine legalen Waffen erwerben. Die Waffengesetze zu verschärfen um diese Leute zu bestrafen ist so sinnvoll als würde man Fahrkartenpreise erhöhen um Schwarzfahrer zu belangen.

Die Gesamtzahl der gespeicherten Waffen und Waffenteile ging bundesweit im Vergleich zum Vorjahr auf knapp 5,35 Millionen leicht zurück. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Kleinen Waffenscheine um sechs Prozent auf rund 710.000 an. Dies sei, so Mihalic, ein „besorgniserregender Höchststand“.

Das Eine hat mit dem Anderen NICHTS zu tun. Der „kleine Waffenschein“ berechtigt lediglich zum führen von Schreckschusswaffen. Frei erhältliche Schreckschusswaffen sind nicht im NWR erfasst. Schreckschusswaffen können auch ohne kleinen Waffenschein erworben werden. Der kleine Waffenschein wird ebenso nicht an Personen ohne waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausgestellt, was bedeutet, dass Kriminelle sich diesen Schein nicht ausstellen lassen wohl aber ihre potentiellen Opfer. Was daran besorgniserregend ist, ergibt nur im Geiste einer Grünen-Politikerin Sinn die glaubt Durchschnittsbürger drehen plötzlich frei.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte diese Entwicklung Ende 2020 kritisiert. Vor allem Straftaten im Zusammenhang mit Schreckschusswaffen stiegen in der Hauptstadt stark an. Geisel forderte in WELT AM SONNTAG eine Prüfung, ob Änderungen im Waffenrecht zu einer stärkeren Reglementierung führen könnten.

Und wieviele von den Taten wurden von Leuten verübt, die im Besitz eines kleinen Waffenscheines waren? Und ernsthaft? Geisel die olle Labertasche? Der Typ, der Drogendealer in öffentlichen Parks gewähren lässt aber rodelnde Kinder bestrafen lässt?

Und wieder die Fixierung auf Schreckschusswaffen die nichts mit dem NWR zu tun haben. Das ist Irreführung, was heutzutage scheinbar als journalistisches Mittel durchgeht.

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass das aktuell geltende Waffenrecht den privaten Zugang zu Schusswaffen „auf das notwendige Maß beschränkt“. Zuletzt wurde das Waffenrecht Anfang 2020 überarbeitet, um gegen einen Missbrauch durch Extremisten und Kriminelle vorzugehen.

Der Missbrauch war schon lange vorher im gleichen Maße eingeschränkt. Die WaffG-Änderungen 2020 haben nur den bürokratischen Aufwand erhöht und in vielen Bereichen unnötige (im Sinne von: sicherheitspolitisch definitiv ohne Wirkung) Auflagen hinzugefügt. Es gab auch eine handvoll Vereinfachungen, aber diese waren eher dem geschuldet, dass das WaffG in Deutschland aufgrund äußerst populistischer Vorgehensweise der versch. Regierungen mehr Flickenteppich denn Gesetzestext ist.

Unter anderem sind Waffenbehörden verpflichtet, bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen den Verfassungsschutz zu beteiligen. Durch den Ausbau des Nationalen Waffenregisters soll nun der „gesamte Lebenszyklus von Schusswaffen und wesentlichen Teilen nachverfolgbar“ werden. Dadurch erschwere man das Verschwinden von Waffen in der Illegalität.

Mann war das ein Clusterfuck. In vielen Bundesländern ging monatelang NICHTS voran bei den Bedürfnisprüfungen. Wo diese zusätzliche Überprüfung einer gewissen Logik nicht entbehrt ist das zugrundeliegende Problem eher die Kleinstaaterei der deutschen Behörden, die nachweislich in der Vergangenheit Dutzende Morde ermöglicht hat (alleine die Akte Anis Amri, Breitscheidplatz, s.o., gibt einen guten Überblick über die Zersplitterung der deutschen Behörden) – aber wird das angegangen? Nein, es hocken zu viele Parteisoldaten auf gut bezahlten Posten in diesem Behördenwirrwarr. Da wälzt man die Verantwortung lieber auf den Bürger und die Unternehmer ab. Aber das ist ein generelles Problem im Bürokratieland Deutschland.

Korrektur: Es wird nicht das verschwinden einer Waffe in die Illegalität erschwert. Es wird… äh, ganz ehrlich – ausser, dass die Waffenbehörden jetzt besser verknüpft sind, gibt es so ziemlich nichts in dem NWR-II, was das erklärte Ziel besser ermöglicht als die vorherige Vorgehensweise.
Das NWR ist eine Geschichte für sich, Eine, für die ich sogar schon seit Monaten einen Artikel auf der Halde liegen habe aber es ist solch ein frustrierendes Wirrwarr, dass ich einfach nicht dazu komme ihn fertigzustellen.

3700 Waffen gelten als verloren.

„SuigG“, wir arbeiten hier mit gesetzlichen Definitionen und nicht mit der Essenz von 4 Jahren Journalistikstudium. Worte haben eine Bedeutung.

Im NWR sind derzeit rund 18.800 Waffen und Waffenteile als „abhandengekommen“ gespeichert. Etwas mehr als ein Drittel davon sind durch eine Straftat – zum Beispiel Diebstahl oder Raub – entwendet worden. Knapp 3700 Waffen gelten schlicht als verloren. Der Rest ist „auf sonstige Weise“ abhandengekommen.

Okay, da muss ich leider meine Hornbrille zurechtrücken und sagen: „It’s to deep, you wouldn’t understand.“
Diese Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen. Das NWR-II ging am 01.09.2020 online und ist prompt abgestürzt (zumindest die Kopfstelle, welche die Meldungen der Händler und Behörden verwaltet) auch jetzt nich bereitet, in meiner Erfahrung, jede Fünfte Meldung Probleme. Das System hat sich noch nicht eingelaufen. Dazu kommt, dass eine halbjährliche Überprüfung vorgeschrieben ist, bei der Fehlermeldungen geklärt werden – dieser Termin ist noch nicht erreicht, die ganzen Fehler die mit dem Inkrafttreten auftauchten sind noch nicht geklärt. Die Zahl kann sich noch ändern, wenn das System sich ersteinmal eingleaufen hat.
Was die Menge angeht: Man fing 1972 an Waffen zu registrieren. Wir reden von inzwischen fast 50 Jahren. War eine Waffe ersteinmal im System und wurde dann als wieauchimmer verloren oder gestohlen gemeldet, behält sie diesen Status bei, bis sie wieder auftaucht.

Diese Zahlen lasse ich daher ersteinmal aussen vor, bis das NWR durch die regelmäßigen Überprüfungen zuverlässige Zahlen bereitstellen kann.

Für Aufregung sorgten zuletzt immer wieder Waffen und Munition, die in Sicherheitsbehörden verschwanden. Alleine der Bundeswehr sind in den vergangenen zehn Jahren 60.000 Schuss abhandengekommen, wie WELT Mitte 2020 berichtete. In Leipzig steht derzeit ein rechtsextremer Elitesoldat der Bundeswehr vor Gericht, der in seinem Garten Waffen und Sprengstoff versteckt haben soll.

Für Behörden gelten andere Gesetze als für Privatpersonen. Auch sind Behördenwaffen NICHT im NWR erfasst.
Diese Information hat mit Betrachtungen über den privaten Waffenbesitz nichts zu tun, ausser, dass Behördenwaffen die in Straftaten verwendet werden nicht separat erfasst werden (zumindest werden die separaten Zahlen nicht veröffentlicht), was die öffentliche Diskussion zu Lasten der Privatwaffen verschiebt.

Aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass bei der Bundespolizei im Jahr 2020 „eine Dienstwaffe (Trainingswaffe, Pistole P 9 M FX, Hersteller Glock) – ohne Munition – als verschwunden“ registriert wurde. Bei der Zollverwaltung sei der Verlust von 17 Stück Patronenmunition, einer Handhabungsübungswaffe („nicht schussfähig“) sowie einem Reizstoffsprühgerät gemeldet worden.

FX-Waffen verschießen spezielle Farbmunition, sind aber technisch recht nah an „scharfen“ Waffen. 17 Schuss ist eine komplette Magazinfüllung, da ist jemanden das Magazin aus der Tasche gefallen.
Aber auch hier gilt: Behörden. Hat mit einer Diskussion über das für Privatpersonen geltende Waffenrecht ersteinmal nichts zu tun.

Bei der Bundeswehr (Stand vom 3. Februar 2021), so die Bundesregierung, fehlten insgesamt „vier Handfeuerwaffen (zwei Pistolen, eine Signalpistole, eine Maschinenpistole) und 2.968 Einzelstücke Munition unterschiedlichen Kalibers“. Und weiter: „Zu 2.792 Munitionsartikeln dauern die Ermittlungen zu den Ursachen des Abhandenkommens noch an.“ Spreng-/ Explosivstoffe seien im vergangenen Jahr nicht abhandengekommen.

Meh, das ist doch n guter Schnitt. Es ist illusorisch und realitätsfremd anzunehmen, dass wir es hier ausschliesslich oder zum Großteil mit kriminellen Energien zu tun haben. Ne Patrone kann schnell runterfallen und viel Glück dabei, die im der Natur oder auf einer Schießanlage im Freien wiederzufinden.
Aber nichtsdestotrotz: Behörde. Nicht im NWR, anderes Gesetz als Privatpersonen.

Mihalic sagt, ihr mache die hohe Zahl der abhandengekommenen Waffen große Sorge. „Das ist ja nicht der Schal in der Straßenbahn, der hier verlustig gegangen ist, sondern ein hochgefährliches, todbringendes Instrument. Wir müssen die Schlupflöcher in dem Bereich der illegalen Waffen besser stopfen.“ Derzeit vernachlässige die Bundesregierung die statistische Aufarbeitung von Schusswaffenkriminalität. Mihalic: „Opferstatistiken fehlen weiter sowie valide Kenntnisse dazu, wie viele Taten mit Waffen und Munition aus legalen Beständen begangen werden.“

Warum schon wieder die Grüne? Und was für eine hohe Anzahl? Die Zahl der illegalen, nie in Deutschland registrierten Waffen, wird auf 20 Millionen geschätzt. Wir haben offene Grenzen, wir WISSEN, dass die Waffen die Islamisten bei den Anschlägen in Paris benutzten DURCH Deutschland geschmuggelt wurden. Der Drilling oder das KK-Gewehr, welches dem Jäger 1987 geklaut wurde, als man noch keine Waffenschrankpflicht hatte, macht mir keine Sorgen.
Und doch, es GIBT Statistiken dazu. Die werden nur nicht veröffentlicht. Eine kleine Anfrage hat mal vor Jahren was zustande gefördert, da waren legale Waffen (afaik) bei Straftaten mit Waffen im einstelligen Prozentbereich angesiedelt und Straftaten mit Waffen sind generell schon im Promillebereich angesiedelt, im Vergleich mit Anderen Gewalttaten.


Was ist das? Keine Hintergrundinfos, Begriffe werden durcheinandergeworfen, verschiedene Themengebiete werden durcheinandergeworfen, Suggestion.
Ist das Journalismus bei dem Nachrichtenorgan, formerly known as respectable, Welt?
Ne paar Zeilen Bullshit, n paar Zeilen Zitate von Grünen-Politikern, un der Rest n paar aussagen, die mit dem eingänglichen Thema nur bedingt zu tun haben um dem ganzen eine Stoßrichtung zu geben.

Berichterstattung sieht anders aus.